An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde enthalten sind. Dieses ergibt sich aus der Wählerkartei. Landesbürgerinnen/Landesbürger sind in der Regel automatisch eingetragen, Auslandsvorarlberginnen/Auslandsvorarlberger müssen einen Antrag stellen.
Die Wählerverzeichnisse wurden vom Dienstag, 6. August 2024, bis Freitag, 16. August 2024 ,zur öffentlichen Einsichtnahme in allgemein zugänglichen Amtsräumen der Vorarlberger Gemeinden aufgelegt. Innerhalb dieser Frist waren Berichtigungsanträge möglich.
Für die Aufnahme in die Wählerkartei müssen Auslandsvorarlbergerinnen/Auslandsvorarlberger (vorausgesetzt sie sind am Wahltag mindestens 16 Jahre alt) folgende Voraussetzungen erfüllen:
unmittelbar vor dem Umzug bestand ein Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Vorarlbergs (ehemalige Landesbürgerinnen/Landesbürger) und
aktueller Hauptwohnsitz nach wie vor im Ausland und
Umzug (Verlegung des Hauptwohnsitzes) ins Ausland liegt nicht mehr als zehn Jahre zurück und
Antragstellung auf Eintragung in die Wählerkartei bei jener Gemeinde, in der sie den letzten Hauptwohnsitz in Vorarlberg hatten
Hinweis:
Nicht-österreichische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, sind bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt. Ihnen kommt in Vorarlberg ein Wahlrecht nur bei Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sowie bei EU-Wahlen zu.
Wählen mit Wahlkarte - Vorarlberger Landtagswahl 2024
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