Allgemeine Informationen
Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann.
Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.
Voraussetzungen
- Alter: ab 15 Jahren
- Wohnsitz im Inland
- Die/der Versicherte darf
- weder zur Weiterversicherung berechtigt sein
- noch bereits einen Pensionsanspruch haben
- noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
- keine Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen,
- nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.
Achtung:
Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.
Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Zuständige Stelle
- wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (→ PV)
- wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen