Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Niederösterreich
Hinweis:
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Diese Tabelle zählt die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen durch Unternehmer gegen Jugendschutzbestimmungen in Niederösterreich auf.
Verstoß
Konsequenz
Bei folgenden Punkten handelt es sich für Erwachsene um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist:
Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten den jungen Menschen innerhalb der Grenzen des Jugendschutzgesetzes jene Einschränkungen aufzuerlegen, die nach dem Entwicklungsstand der jungen Menschen im Einzelfall erforderlich sind
Mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass die von ihnen beaufsichtigten jungen Menschen die Jugendschutzbestimmungen einhalten
Personen über 18 Jahre, die eine solche Gesetzesübertretung ohne Gewinnabsicht begehen, sind mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro zu bestrafen
Personen über 18 Jahre, die eine solche Gesetzesübertretung mit Gewinnabsicht begehen, sind mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen
Letzte Aktualisierung: 02.07.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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