Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Wien
Hinweis:
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Diese Tabelle zählt die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen durch Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen gegen Jugendschutzbestimmungen in Wien auf.
Verstoß
Konsequenz
Bei folgenden Punkten handelt es sich für Erwachsene um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist:
Ermöglichung der Erleichterung der Gesetzesübertretung für Jugendliche
Begehen von Handlungen oder Unterlassungen, die bei Kindern und Jugendlichen eine Entwicklungsstörung herbeiführen können
Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten den jungen Menschen innerhalb der Grenzen des Jugendschutzgesetzes jene Einschränkungen aufzuerlegen, die nach dem Entwicklungsstand des jungen Menschen im Einzelfall erforderlich sind
Mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass sich die jungen Menschen, die ihrer Aufsicht unterstehen, an das Jugendschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen und Bescheide halten
Übertretungen von Erziehungsberechtigten, Begleitpersonen oder sonstigen Personen über 18 Jahre, die eine solche Gesetzesübertretung ohne Gewinnabsicht begehen, sind mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Tagen zu bestrafen
Letzte Aktualisierung: 02.07.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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