Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
Verlust oder Diebstahl im Ausland
Erstatten Sie vor Ort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
Zurück im Inland:
Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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Personaldatenänderung im Identitätsausweis
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