Allgemeine Informationen
Hinweis:
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
- Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
- Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt. Liegt ein solcher nicht vor, so ist der Aufenthalt maßgebend. Eine aufrechte Meldung in Österreich ist nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen