Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert ist, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag innerhalb des Gemeindegebietes in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnisaufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können, haben ebenso Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Neu:
Wer die Wahlkarte persönlich abholt, kann damit unmittelbar nach deren Ausstellung in der Gemeinde per Briefwahl wählen.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte für die NÖ Gemeinderatswahl 2025 war auf folgende Arten möglich:
schriftlich (online, je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
bis Mittwoch, 22. Jänner 2025.
(nicht online) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr
Hinweis:
Für verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den NÖ Gemeinderatswahlen 2025 gewählt werden:
Briefwahl (VOR und AM Wahltag)
Verschlossene Wahlkarte übermitteln (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten):
Stimmzettel ausfüllen und in Wahlkuvert legen
Wahlkuvert in die Wahlkarte legen
(Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
Wahlkarte verschließen
Wahlkarte in das voradressierte Überkuvert legen
Wahlkarte musste bis spätestens am Sonntag, 26. Jänner 2025, bis 6.30 Uhrbei der Gemeinde (Einwurf in vorhandenen Einlaufkasten zulässig) oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen
Persönliche Stimmabgabe (AM Wahltag)
im Wahllokal innerhalb der eigenen Gemeinde:
Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) mit enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen
Die Wahlkarte wird der Wählerin/dem Wähler abgenommen und der Niederschrift beigelegt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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