Unionsbürgerschaft – Rechte durch die europäische Staatsbürgerschaft
Jede Staatsangehörige/jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist Unionsbürgerin/Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ohne diese jedoch zu ersetzen. Sie verleiht allen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter anderem folgende Rechte:
Das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem jeweiligen Mitgliedstaat, in dem eine Unionsbürgerin/ein Unionsbürger ihren/seinen Wohnsitz hat
Das Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts
Die Garantie der Grundrechte, die in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU aufgeführt sind
Schutz gegen Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
Gleichberechtigter Zugang zum Öffentlichen Dienst der Gemeinschaft
Petitions- und Beschwerderecht bei den europäischen Institutionen in Angelegenheiten, für die die Europäische Union zuständig ist oder die für sie von Interesse sind
Mit Europa.eu - der offizielle Website der Europäischen Union wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein für ein gemeinsames Leben in der EU geschaffen. Darin können u.a. das Tagesgeschehen in der Europäischen Union verfolgt und Informationen über den Stand der europäischen Integration abgerufen werden. Die umfangreiche EU-Plattform bietet Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmerinnen/Unternehmern zahlreiche Tipps und Hilfestellungen für das Leben und Arbeiten in der EU.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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