Am Sonntag, dem 23. April 2023, wurden die 36 Abgeordneten des Salzburger Landtags neu gewählt. Die Gesetzgebungsperiode des Salzburger Landtags beträgt fünf Jahre, d.h. der Landtag wird für diese Dauer gewählt. Davor fand die letzte Landtagswahl in Salzburg am 22. April 2018 statt.
Die Abgeordneten des Salzburger Landtags werden in sechs Wahlbezirken (Wahlkreisen) gewählt. Sie werden durch die Parteien nominiert. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens fünf Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen oder ein Grundmandat in einem der sechs Wahlbezirke.
Als Stichtag wurde der 19. Jänner 2023 bestimmt.
Neu:
aktives Wahlrecht für Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburger
Übernahme der Versandkosten von Wahlkarten durch das Land Salzburg
Möglichkeit der Vergabe von landesweiten Vorzugsstimmen
Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde
Auszählung der Briefwahlkarten und der Wahlkartenstimmen bereits am Sonntagabend
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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