Am 29. September 2013 fand die Nationalratswahl 2013 statt. Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Seine Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Nach jeder Nationalratswahl wird auch die Bundesregierung neu gebildet. Zur Wahl zu gehen und sich politisch zu beteiligen bedeutet, die Zukunft Österreichs entscheidend mitzubestimmen.
Bei der Nationalratswahl 2013 konnte erstmals auch auf Bundesebene eine Vorzugsstimme für eine Kandidatin/einen Kandidaten vergeben werden. Somit konnten (mussten aber nicht) insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben werden, nämlich für Bewerberinnen/Bewerber auf der Bundesparteiliste (neu), der Landesparteiliste und der Regionalparteiliste. Hat eine Kandidatin/ein Kandidat eine genügend hohe Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten, so kommt es zu einer Vorreihung auf der Liste, zumeist auf den ersten Listenplatz.
Wahlberechtigt bei Nationalratswahlen sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind nach aktueller Rechtslage nur jene Personen, die wegen bestimmter Taten zu einer bestimmten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind und bezüglich derer die Richterin/der Richter auf Ausschluss vom Wahlrecht entschieden hat. Wenn die Strafe vollstreckt, d.h. "abgesessen" ist, wird auch das Wahlrecht wieder gewährt.
Im Gegensatz zur achttägigen Nachfrist für das Einlangen von Briefwahlstimmen bei der Nationalratswahl 2008 galt bei der Nationalratswahl 2013 keine Nachfrist mehr: Briefwahlstimmen mussten spätestens am Wahltag, 29. September 2013, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, damit sie gezählt werden. Die Wahlkarte konnte aber auch in einem Wahllokal des jeweiligen Stimmbezirkes bis zur Schließung abgegeben werden.
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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