Zur Wahl war ein Identitätsdokument mitzubringen (idealerweise gültiger amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.).
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um die Stimme abgeben zu können, unabhängig davon, wo und auf welche Weise gewählt wird. Das bedeutet, dass die Wahlkarte auch bei einer Stimmabgabe im Wahllokal unbedingt mitgenommen werden muss.
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
Identitätsdokument (idealerweise amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde: Wahlkarte ist unbedingt vorzulegen (auch wenn doch im "eigenen" Wahllokal gewählt wird!)
Wahlleiterin/Wahlleiter händigt das leere Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel aus.
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler erhalten von der Wahlleiterin/vom Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel aus dem Briefumschlag und ein blaues Wahlkuvert. Für die Wahl muss der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel verwendet werden.
Stimmabgabe in der Wahlzelle
Stimmzettel in das Wahlkuvert legen und Kuvert verschließen
Wählerin/Wähler wirft selbst das Wahlkuvert in die Urne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt sie/er das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres
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