Am Sonntag, dem 5. März 2023 wurden die 36 Abgeordneten des Kärntner Landtags neu gewählt. Die Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags beträgt fünf Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018 statt.
Die Abgeordneten des Kärntner Landtags werden in vier Wahlkreisen gewählt. Sie werden durch die Parteien nominiert. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens fünf Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen.
Wahlberechtigte konnten ihre Stimme auch schon vor dem Wahltag abgeben, nämlich am Freitag, dem 24. Februar 2023 ("Vorwahlfreitag"). An diesem Tag musste in jeder Kärntner Gemeinde zumindest ein Wahllokal mindestens zwei Stunden lang und jedenfalls zwischen 18 und 19 Uhr geöffnet sein.
Neu:
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch an diesem Tag die Möglichkeit, dieausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Gemeinde abzugeben.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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