Bei der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023 konnte jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme bringt zum Ausdruck, dass die Vergabe eines Mandats an die gewählte Person besonders gewünscht wird.
Es können höchstens zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden, und zwar für je eine Bewerberin/einen Bewerber der Landesliste und/oder der Wahlkreisliste.
Eine Vorzugsstimme wird vergeben, indem die Bewerberin/der Bewerber
in dem dafür auf dem amtlichen Stimmzettel vorgesehene Kreis eindeutig markiert oder
sonst wo auf dem Stimmzettel eindeutig bezeichnet wird.
Vorzugsstimmen können gültig nur an Bewerberinnen/Bewerber der Partei vergeben werden, die gewählt wird. D.h. die Kreuze sollten in der gleichen Spalte gemacht werden, wenn eine Partei und zusätzliche eine Person von der Landesliste und/oder Wahlkreisliste gewählt wird. Bei zwei Kreuzen in verschiedenen Spalten zählt die Vorzugsstimme ("Name vor Partei": eine gültige Vorzugsstimme "schlägt" die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung). Mit drei Kreuzen in drei verschiedenen Spalten ist die Stimmabgabe ungültig.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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