Im Zuge der Gemeinderatswahl werden insgesamt 100 Mandate, bei den Bezirksvertretungswahlen40 bis 60 Mandate pro Bezirk (je nach Einwohnerzahl des Bezirks) verteilt.
Der Kreis der Wahlberechtigten ist je nach Wahl unterschiedlich: Bei der Gemeinderatswahl sind ausschließlich österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger wahlberechtigt, bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen grundsätzlich auch andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger abstimmen ("kommunales Wahlrecht").
Hinweis:
Den Gemeinderat können EU-Bürgerinnen/EU-Bürger (ohne österreichische Staatsbürgerschaft) nicht wählen, da dieser in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern gewählt werden.
Stichtag für die Wien-Wahl 2025, aufgrund dessen sich u.a. das Wahlrecht ergibt, war der 28. Jänner 2025.
DieWiener Bürgermeisterin/der Wiener Bürgermeister wird nach der Wahl vom neu gewählten Gemeinderat gewählt. Die Bezirksvertretung wählt die Bezirksvorsteherin/den Bezirksvorsteher sowie zwei Stellvertreterinnen/zwei Stellvertreter.
Tipp:
Fragen zur Wahl werden vom Stadtservice Wien unter der Telefonnummer +43 1 4000 – 4001 beantwortet.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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