Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.
Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Letzte Aktualisierung
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Maria Lankowitz
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keine Vorgaben
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Mariazell
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keine Verordnung
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Markt Hartmannsdorf
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Empfehlung
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Rasenmähen, sowie die Verwendung anderer lärmerzeugender Gartengeräte wie z.B. Häckseln, Sägen, Laubsaugern, Heckenscheiden, etc.
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
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1. Oktober 2019
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Mautern in Steiermark
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Verordnung
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lärmverursachende Arbeiten wie der Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Motorsägen usw.
gilt nicht für:
land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Firmen, die Grünlandpflege durchführen
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 19 Uhr
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Miesenbach bei Birkfeld
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
- Sonn- und Feiertag
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Mitterberg – Sankt Martin
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Verordnung
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Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 20 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 18 Uhr
verboten:
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1. Oktober 2019
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Mooskirchen
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keine Vorgaben
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Mortantsch |
Empfehlung |
Rasenmähen und lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten |
empfohlen:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 13:30 bis 20 Uhr
zu unterlassen:
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29. April 2019
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Murau
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Verordnung
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lärmerzeugende Gartenarbeiten und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden und Ähnliches
gilt nicht für:
land- und forstwirtschaftliche Betriebe
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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1. Oktober 2019
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Mureck
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- werktags
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 19 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 15 bis 19 Uhr
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6. September 2022
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Mürzzuschlag
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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