Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.
Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Schiefling am Wörthersee
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Verordnung
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Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Laubbläsern, Holzbe- und Verarbeitungsmaschinen, Häckslern etc. in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
gilt nicht für:
Maschinen und Geräte, die zur landwirtschaftlichen Futtereinbringung erforderlich sind
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 20 bis 9 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Spittal an der Drau
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Verordnung
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Rasenmähen
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 15 bis 19 Uhr
verboten:
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St. Georgen am Längsee
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Verordnung
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Benützung von Rasenmähern und anderen Grasschneidegeräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 13 Uhr
- 20 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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St. Margareten im Rosental
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keine Vorgaben
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St. Paul im Lanvanttal
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Verordnung
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Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 13:30 Uhr
- 20 bis 8 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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St. Urban
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keine Vorgaben
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St. Veit an der Glan
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 13 Uhr
- 20 bis 6:30 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Steindorf am Ossiacher See
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Verordnung
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Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
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verboten:
- werktags
- 12 bis 14 Uhr (1. Mai bis 31. Oktober)
- 20 bis 8 Uhr (ganzjährig)
- Sonn- und Feiertag
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Steinfeld
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Empfehlung
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Rasenmähen, Holzschneiden, -hobeln, -sägen, -hacken, Betrieb von Baumaschinen und Einwerfen von Alt-Glas in die Container
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zu unterlassen:
- täglich
- 12 bis 14:30 Uhr
- 20 bis 9 Uhr
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Stockenboi
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keine Vorgaben
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