Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.
Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Raabs an der Thaya
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keine Vorgaben
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Rabensburg
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Verordnung
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Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet
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verboten:
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Rabenstein an der Pielach
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Verordnung
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Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten
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verboten:
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Ramsau
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Randegg
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Rappottenstein
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keine Vorgaben
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Rastenfeld
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keine Vorgaben
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Ravelsbach
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keine Vorgaben
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Reichenau an der Rax
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Verordnung
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Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 9 bis 12 Uhr
- 15 bis 20 Uhr
(gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)
verboten:
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Reisenberg
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Verordnung
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Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ"
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 15 bis 20 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 15 bis 18 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Retz
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Verordnung
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Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
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verboten:
- Montag bis Freitag
- 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
- Samstag
- 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Rohrau
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keine Vorgaben
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Rohrbach an der Gölsen
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Verordnung
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Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit
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verboten:
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Rohrendorf bei Krems
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Röschitz
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keine Vorgaben
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Rosenburg-Mold
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keine Vorgaben
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Rossatz-Arnsdorf
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Verordnung
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Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 7 bis 12 Uhr
- 14 bis 20 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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