Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Feldkirchen an der Donau
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Montag bis Freitag
12 bis 14 Uhr
Samstag
12 bis 14 Uhr
ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Fischlham
Verordnung
Verwendung/Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) innerhalb der Katastralgemeinden Fischlham und Forstberg, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen und sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes beziehen
gilt nicht für:
ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Fornach
Verordnung
lärmerregende Arbeiten
verboten:
Montag bis Freitag
12 bis 13 Uhr
Samstag
ab 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Frankenburg am Hausruck
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
täglich
12 bis 14 Uhr
22 bis 6 Uhr
Samstag
ab 15 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Frankenmarkt
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Freistadt
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Samstag
ab 16 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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