Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Letzte Aktualisierung
Admont
Verordnung
Benutzung von Rasenmähern
gilt nicht für:
Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 12 Uhr
13:30 bis 21 Uhr
Samstag
7 bis 12 Uhr
13:30 bis 20 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. Oktober 2019
Aigen im Ennstal
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Albersdorf-Prebuch
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
Montag bis Freitag
ab 20 Uhr
Samstag
ab 15 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. Oktober 2019
Altaussee
Verordnung
Rasenmähen mit Mähern, die mit Verbrennungs- (Benzinrasenmäher) oder Elektromotoren betrieben sind
erlaubt:
täglich
9 bis 12 Uhr
15 bis 20 Uhr
(gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 2. Oktober eines jeden Jahres)
Altenmarkt bei St. Gallen
Verordnung
lärmverursachende Arbeiten
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 12 Uhr
14 bis 19 Uhr
Samstag
8 bis 16 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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