Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Achtung:
Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.
Immatrikulation
Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in der Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.
Dazu müssen folgende Unterlagen an der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:
Positiver Zulassungsbescheid
Gültiger Reisepasse bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
Ausgefüllte Formulare
Passfoto
Letzte Aktualisierung: 25.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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