Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Bezau
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Bizau
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
täglich
12 bis 14 Uhr
Bludenz
Verordnung
Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
13:30 bis 19 Uhr
verboten: (jede lärmerregende Bautätigkeit)
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Bludesch
Verordnung
Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren(z.B. Benzinrasenmäher) sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
7 bis 12 Uhr
13:30 bis 20 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Brand
Verordnung
Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit
verboten:
täglich
12 bis 14 Uhr
20 bis 8 Uhr
(gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)
Bregenz
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
14 bis 19 Uhr
Bürs
Verordnung
Die Verwendung lärmerregender Geräte, wie insbesondere von Rasenmähern oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
7 bis 12 Uhr
13:30 bis 20 Uhr
Bürserberg
keine Vorgaben
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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