Gebrauchtwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Wird in einem Mitgliedstaat ein Gebrauchtwagen (mit einer EU-Konformitätsbescheinigung) gekauft, kann der Ziel-Mitgliedstaat eine technische Kfz-Überprüfung verlangen. Dies jedoch nur dann, wenn eine solche Überprüfung unter vergleichbaren Umständen (Alter des Kraftfahrzeugs, Wiederzulassung etc.) auch beim Kauf von Gebrauchtwagen im Inland vorgeschrieben ist. Die Abkürzung CoC ist sehr gebräuchlich und bedeutet "Certificate of Conformity".
Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
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