Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Katsdorf
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Samstag
ab 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Kefermarkt
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Kirchberg bei Mattighofen
keine Vorgaben
Kirchberg ob der Donau
keine Vorgaben
Kirchberg-Thening
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
Samstag
ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Kirchdorf an der Krems
Empfehlung
lärmbelästigende Arbeiten durch Rasenmäher, elektrische Geräten etc.
zu unterlassen:
Mittagszeit
Abendstunden
Wochenende
Kirchham
keine Vorgaben
Klaffer
Empfehlung
lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Klam
keine Vorgaben
Kleinzell im Mühlkreis
Empfehlung
Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten
zu unterlassen:
Samstag
ab 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Königswiesen
keine Vorgaben
Kopfing im Innkreis
Empfehlung
Lärmende und laute Tätigkeit (z.B. Rasenmähen)
zu unterlassen:
täglich
22 bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Kremsmünster
Verordnung
Betrieb von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)
angetrieben werden sowie von Kreissägen
zusätzlich:
Modellflugkörper, Modellboote und sonstige Modellfahrzeuge mit Verbrennungsmotor
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Krenglbach
Verordnung
(Die von diesem Verbot betroffenen Flächen sind in der Lärmschutzverordnung der Gemeinde angegeben.)
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher), Elektrorasenmähern, Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes; ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion
Verboten:
Samstag
ab 19 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Kronstorf
Verordnung
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)
gilt nicht für: Einsatz von Maschinen im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes
verboten:
Montag bis Freitag
21 bis 7 Uhr
Samstag
ab 16 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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