Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Letze Aktualisierung
Passail
Verordnung
Lärmbelästigende Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern, Häckslern, Motorsensen, Motorsägen, Kreissägen, Laubsaugern, Mischmaschinen, Baumaschinen usw.
gilt nicht für:Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten hinsichtlich der Errichtung des privaten Hauses, der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 12 Uhr
13 bis 20 Uhr
Samstag
7 bis 12 Uhr
13 bis 18 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. Oktober 2019
Pernegg an der Mur
Verordnung
Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
19 bis 7 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
17. Juni 2021
Pirching am Traubenberg
keine Vorgaben
1. Oktober 2019
Pischelsdorf am Kulm
Empfehlung
Rasenmähen und sonstige lärmintensive Gartenarbeiten
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. Oktober 2019
Pölfing-Brunn
keine Vorgaben
Pöllauberg
keine Vorgaben
Puch bei Weiz
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
20 bis 8 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
29. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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