Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bestätigung der Meldung
- Falls erforderlich: zusätzlich
- Heiratsurkunde
- Urkunden über eingetragene Partnerschaften
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde von Personen, mit denen Sie verheiratet oder verpartnert waren
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Verleihungsbescheid
Wenn ein akademischer Titel eintragen werden soll, ist nachzuweisen, dass der Titel geführt werden darf: Nur akademische Titel aus Österreich, aus EU- und EWR-Staaten, aus der Schweiz sowie nostrifizierte Titel können eintragen werden.
Hinweis:
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
Für den Antrag
- Generell: 21 Euro
- elektronischer Antrag mit ID Austria: 13 Euro (je nach regionaler Verfügbarkeit der Gemeinde möglich)
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
- Bundesgebühr: 21 Euro
- Landesverwaltungsabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich
Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.
Rechtsgrundlagen