Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Achtung
Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen grundsätzlich immer die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein und ein entsprechender Antrag gestellt werden. Erst dann besteht die Möglichkeit einer Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches oder aufgrund Ermessens.
Mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich oder
Mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich bei
Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder
Mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern
eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin/einem österreichischen Staatsbürger besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder
der Besitz einer EU-/EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder
die/der Fremde in Österreich geboren wurde oder
die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt oder
die/der Fremde nachhaltige persönliche Integration nachweist. Dies ist der Fall, wenn
entweder Deutschkenntnisse auf dem B2 Niveau vorhanden sind oder
Deutschkenntnisse auf dem B1 Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und ein Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration gegeben sind.
Ein Nachweis der persönlichen Integration kann beispielsweise durch folgende Tätigkeiten, welche dem Allgemeinwohl in besonderer Weise zu dienen haben, erfolgen:
Mindestens dreijähriges freiwilliges ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation (z.B. Blaulichtorganisation) oder
mindestens dreijährige Berufsausübung im Bildungs-, Sozial oder Gesundheitsbereich (z.B. Altenpflegerin/Altenpfleger) oder
mindestens dreijährige Ausübung einer Funktion in einem Interessensverband oder Interessensvertretung (z.B. Betriebsrätin/Betriebsrat, Elternsprecherin/Elternsprecher) oder
Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern der Status "Asylberechtigte/Asylberechtigter" vorliegt.
Hinweis
Außerordentliche Leistungen sind solche, die weit überdurchschnittlich sind und nicht auch von jeder anderen Person des gleichen Bildungsgrades und der gleichen Ausbildung erbracht werden können.
Zusätzlich zu den Bundesgebühren werden noch Landesabgaben eingehoben, die je nach Bundesland variieren können.
Zusätzliche Informationen
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ehegattin/den Ehegatten und die Kinder der Antragstellerin/des Antragstellers erstreckt.
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres
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