Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Waizenkirchen
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keine Vorgaben
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Waldburg
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Waldhausen im Strudengau
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertag
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Walding
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Verordnung
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Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
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verboten:
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Wallern
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keine Vorgaben
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Wartberg an der Krems
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keine Vorgaben
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Weibern
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Empfehlung
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Rasenmähen
zusätzlich:
Holzschneiden oder häckseln
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zu unterlassen:
- werktags (Montag bis Samstag)
- am frühen Morgen
- am späten Abend
- Sonn- und Feiertag
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Weißenkirchen im Attergau
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Verordnung
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Rasenmähen
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verboten:
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Weißkirchen an der Traun
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Verordnung
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Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher)
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verboten:
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Weitersfelden
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Empfehlung
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lärmende Haus- und Gartenarbeiten im Ortszentrum sowie in den Dichtbebauten Dörfern
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zu unterlassen:
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Wendling
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keine Vorgaben
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Weyregg am Attersee
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Verordnung
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Betrieb von Elektromäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
zusätzlich:
Schneiden von Brennholz mittels motorbetriebenen Sägen, Gartenhäcksler
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verboten (gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September):
- werktags (Montag bis Samstag)
- 21 bis 8 Uhr
- 12 bis 14 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Wilhering
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Verordnung
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Verwendung von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) oder sonstigen Gartengeräten durch die störender Lärm verursacht wird
zusätzlich:
Motorsägen, Kreissägen, Pressluftkompressoren, Trenn- und Schleifmaschinen, Fräs- und Hobelmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungs-maschinen oder sonstige Arbeitsgeräte durch die störender Lärm verursacht wird
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verboten:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Windhaag bei Freistadt
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Empfehlung
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Hantieren mit Rasenmähern, Motorsensen, Kompressoren, Kettensägen, usw.
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zu unterlassen:
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Windischgarsten
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Verordnung
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Betrieb von Rasenmähern, Motorsägen und Modellfahrzeugen
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 20 Uhr
verboten:
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Wippenham
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keine Vorgaben
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Wolfern |
Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Vertikutiergeräte, Holzzerkleinerungsgeräte (Kreissägen)
gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion
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verboten:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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Wolfsegg am Hausruck
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Empfehlung
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Rasenmähen
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zu unterlassen:
- Samstag
- Sonn- und Feiertag
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