Mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card Ersatzbeleg abgeholt werden.
Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich.
Letzte Aktualisierung: 25.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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