Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird in der Regel von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten einberufen.
Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates geführt.
Die Aufgaben der Bundesversammlung sind:
Angelobung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
Entscheidung über behördliche Verfolgung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auf Antrag des Nationalrats
Entscheidung über Anklage gegen die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung
Volksabstimmung zu Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten: Beschluss zur Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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