Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Schiefling am Wörthersee
Verordnung
Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Laubbläsern, Holzbe- und Verarbeitungsmaschinen, Häckslern etc. in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
gilt nicht für:
Maschinen und Geräte, die zur landwirtschaftlichen Futtereinbringung erforderlich sind
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
20 bis 9 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Spittal an der Drau
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
15 bis 19 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
St. Georgen am Längsee
Verordnung
Benützung von Rasenmähern und anderen Grasschneidegeräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13 Uhr
20 bis 7 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
St. Margareten im Rosental
keine Vorgaben
St. Paul im Lanvanttal
Verordnung
Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13:30 Uhr
20 bis 8 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
St. Urban
keine Vorgaben
St. Veit an der Glan
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13 Uhr
20 bis 6:30 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Steindorf am Ossiacher See
Verordnung
Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
verboten:
werktags
12 bis 14 Uhr (1. Mai bis 31. Oktober)
20 bis 8 Uhr (ganzjährig)
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Steinfeld
Empfehlung
Rasenmähen, Holzschneiden, -hobeln, -sägen, -hacken, Betrieb von Baumaschinen und Einwerfen von Alt-Glas in die Container
zu unterlassen:
täglich
12 bis 14:30 Uhr
20 bis 9 Uhr
Stockenboi
keine Vorgaben
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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