Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Maria Rain
Verordnung
Motor- und Kreissägen, Rasenmäher u.Ä. im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
21 bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Maria Saal
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
19 bis 8 Uhr
Samstag
12 bis 14 Uhr
ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Maria Wörth
Verordnung
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 15 Uhr
20 bis 9 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Micheldorf
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
13 bis 20 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Millstatt am See
Verordnung
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden
zusätzlich:
Betrieb von Maschinen und Geräten wie Ketten- und Kreissägen, Teppichklopfen
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
20 bis 8 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Mölbling
Verordnung
Rasenmähen in den Ortschaften und Siedlungen
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 12 Uhr
13:30 bis 19 Uhr
Samstag
7 bis 12 Uhr
13:30 bis 17 Uhr
Mörtschach
keine Vorgaben
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Vorheriges Thema
Rasenmähzeiten in Kärnten
Nächstes Thema
Rasenmähzeiten in Kärnten
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.