Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Laakirchen
Empfehlung
Rasenmähen in Siedlungsgebieten
zusätzlich:
Sägearbeiten in Siedlungsgebieten
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Lambach
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13 Uhr
20 bis 7 Uhr
Samstag
ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Lambrechten
keine Vorgaben
Lasberg
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
Samstag
ab 16:30 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Laussa
keine Vorgaben
Lengau
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Feiertag
ganztägig
Lenzing
Verordnung
Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Gemeindegebiet
verboten:
Samstag
ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Leonding
Verordnung
Verwendung oder Betrieb von motorbetriebenen Rasentrimmern, Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)
Ausnahme: Die Verbote erstrecken sich nicht auf die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion und beziehen sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes.
Darüber hinaus gelten diese Verbote nicht in bestimmten Bereichen der Ortschaften Felling und Jetzing, der KG Holzheim und der KG Rufling (siehe Lärmschutzplan der Stadt Leonding).
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Leopoldschlag
keine Vorgaben
Lichtenau im Mühlkreis
keine Vorgaben
Lichtenberg
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Samstag
abends
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Linz
keine Vorgaben
Lochen am See
Empfehlung
laute Arbeiten wie z.B. Rasenmähen
zu unterlassen:
Morgen-, Mittags- oder Abendstunden
außerdem Sonn- und Feiertage
Luftenberg
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Samstag
ab 14 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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