Hinweis: Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk (nicht innerhalb Wiens) muss bei der dort zuständigen Behörde eine neue Jagdkarte gelöst werden. Die Meldung bei der bisherigen Behörde entfällt in diesem Fall.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und der neuen Adresse (eventuell Kopie der Bestätigung der Meldung).
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Letzte Aktualisierung: 14.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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