Das für den Sterbefall zuständige Bezirksgericht übermittelt dem nach der Verteilungsordnung ermittelten Notar (auch Gerichtskommissär) eine Sterbemitteilung. Der Notar erhebt nun (bei einem Bestattungsunternehmen, an der Sterbeadresse oder durch Befassung der Gemeinde) Angehörige und schickt dann (zumeist an den Besteller des Begräbnisses) eine Einladung zur Todesfallaufnahme. Diese ergeht an Personen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen Bescheid wissen könnten. Bei dem Termin werden diese Verhältnisse anhand eines Fragenkatalogs festgehalten und es wird geklärt, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Es ist nicht erforderlich, dass alle erbberechtigten Personen zur Errichtung der Todesfallaufnahme kommen. Oft erfährt der Gerichtskommissär erst im Rahmen der Todesfallaufnahme, wer Partei des Verlassenschaftsverfahrens ist.
Zur Todesfallaufnahme sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Berufen sowie die Standesurkunden
Letztwillige Verfügungen: Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Erwachsenenvertreter
Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeigen, Trauerbillets
Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
Gehalts-/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit- und Darlehensschulden, Bürgschaften
sonstige Unterlagen zur Bewertung von Wohnungseinrichtung, Geräten, Schmuck und Wertsachen
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich:
oesterreich.gv.at-Redaktion|
Österreichische Notariatskammer
Vorheriges Thema
Mehrere Erben bei Eigentumswohnung
Nächstes Thema
Verlassenschaftsverfahren und Bankgeheimnis
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.