Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Letzte Aktualisierung
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Halbenrain |
Verordnung |
lärmbelästigende Gartenarbeiten, das sind alle im Garten und außerhalb des Hauses anfallenden, mit größerer Geräusch- und Lärmentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern Heckenscheren, Motorsensen und dergleichen
ausgenommen: Motormäher im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung
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erlaubt:
- Montag bis Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 20 Uhr
verboten:
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11. Juli 2024 |
Hart bei Graz |
Verordnung |
lärmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.
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erlaubt: (September bis April)
- Montag bis Freitag
- Samstag
- 7 bis 12 Uhr
- 13:30 bis 18 Uhr
erlaubt: (Mai bis August)
- Montag bis Freitag
- Samstag
- 7 bis 12 Uhr
- 13:30 bis 18 Uhr
verboten: ganzjährig
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22. Juni 2021
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Betrieb von Motor- und Kreissägen und lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen |
erlaubt:
- Montag bis Freitag
- Samstag
- 7 bis 12 Uhr
- 13:30 bis 18 Uhr
verboten:
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Hartl
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keine Vorgaben |
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1. Oktober 2019
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Hartberg
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keine Vorgaben
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1. Oktober 2019
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Haselsdorf-Tobelbad
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Verordnung
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lärmbelästigende Gartenarbeiten mit größerer verbundener Geräuschentwicklung, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- 7 bis 12 Uhr
- 13 bis 20 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 18 Uhr
verboten:
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Hausmannstätten
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Verordnung
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lärmbelästigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Gartengeräten, motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Heckenscheren, Motorsägen, Kreissägen, Häckslern, Spritzgeräten oder vergleichbaren lärmerregenden Geräten.
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erlaubt:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 20 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 17 Uhr
verboten:
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Heimschuh
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keine Vorgaben
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Hengsberg
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keine Vorgaben
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Hitzendorf
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Empfehlung
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lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Arbeiten mit Rasenmäher, Heckenschere, Kreissäge, Motorsäge usw.
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erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 8 bis 12 Uhr
- 14 bis 19 Uhr
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Hofstätten an der Raab
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keine Vorgaben
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Hohentauern
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Verordnung
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Verwendung von motorbetriebenen Rasenmahern sowie Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten (Verwenden von Motor- und Kreissägen, Fräsen, Presslufthammern und dergleichen) |
erlaubt:
verboten:
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21.November 2024 |