Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Raabs an der Thaya
keine Vorgaben
Rabensburg
Verordnung
Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Rabenstein an der Pielach
Verordnung
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Ramsau
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
Samstag
ab 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Randegg
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Samstag
12 bis 14 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Rappottenstein
keine Vorgaben
Rastenfeld
keine Vorgaben
Ravelsbach
keine Vorgaben
Reichenau an der Rax
Verordnung
Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
9 bis 12 Uhr
15 bis 20 Uhr
(gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganzjährig
Reisenberg
Verordnung
Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ"
erlaubt:
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
15 bis 20 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
15 bis 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
9 bis 12 Uhr
Retz
Verordnung
Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
verboten:
Montag bis Freitag
20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
Samstag
18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Rohrau
keine Vorgaben
Rohrbach an der Gölsen
Verordnung
Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Rohrendorf bei Krems
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Montag bis Freitag
Mittagszeit
Samstag
ganztägig
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Röschitz
keine Vorgaben
Rosenburg-Mold
keine Vorgaben
Rossatz-Arnsdorf
Verordnung
Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
7 bis 12 Uhr
14 bis 20 Uhr
Sonn- und Feiertag
10 bis 12 Uhr
Letzte Aktualisierung: 18.09.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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