Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Letzte Aktualisierung
Fehring
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
täglich
Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
1. Oktober 2019
Feldkirchen bei Graz
Empfehlung
Rasenmähen
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 19 Uhr
Samstag
7 bis 12 Uhr
15 bis 19 Uhr
1. Oktober 2019
Fernitz-Mellach
Verordnung
Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten – dies sind all jene Arbeiten, die mit großer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen
Ausgenommen: landwirtschaftliche Betriebe, Arbeiten im öffentlichen Interesse
erlaubt:
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
13 bis 20 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
13 bis 18 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Juni 2015
Fischbach
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
15 bis 19 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Fohnsdorf
Verordnung
Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen, Häckslern, Kreissägen udgl.
erlaubt:
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
14 bis 19 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
14 bis 18 Uhr
(gilt nicht für öffentliche Grünanlagen)
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Frauental an der Laßnitz
Verordnung
Inbetriebnahme und Betätigung von mit Benzinmotor betriebenen Rasenmähern
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
22. Juni 2021
Friedberg
keine Vorgaben
1. Oktober 2019
Frohnleiten
keine Vorgaben
Fürstenfeld
Verordnung
Betrieb von elektrischen und Benzinmotorrasenmähern und aller Arten von Motor- und Kreissägen
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 12 Uhr
13 bis 19 Uhr
Samstag
7 bis 12 Uhr
13 bis 17 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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