Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Gitschtal
Verordnung
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Erholungsgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
verboten: (von 1. Mai bis 30. September)
werktags (Montag bis Samstag)
13 bis 15 Uhr
20 bis 8 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Glödnitz
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Gnesau
keine Vorgaben
Griffen
keine Vorgaben
Gurk
Verordnung
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
20 bis 8 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Guttaring
Verordnung
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten
verboten:
Montag bis Freitag
12 bis 14 Uhr
ab 20 Uhr
Samstag
12 bis 14 Uhr
ab 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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