Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Oberhofen am Irrsee
keine Vorgaben
Oberkappel
Empfehlung
Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
gilt nicht für: Räumfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte zur Heuernte
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Oberneukirchen
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Oberschlierbach
keine Vorgaben
Obertraun
Empfehlung
Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
gilt nicht für: Räumfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte zur Heuernte
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Oepping
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
zu Mittag
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Offenhausen
Empfehlung
lärmverursachende Tätigkeiten
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 12 Uhr
13 bis 19 Uhr
Samstag
8 bis 14 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Oftering
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Montag bis Freitag
22 bis 6 Uhr
Samstag
ab 16 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Ohlsdorf
Verordnung
Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen, oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
verboten:
Montag bis Freitag
21 bis 7 Uhr
Samstag
18 bis 7 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Ort im Innkreis
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
ab 19 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Ostermiething
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
ab 19 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Ottensheim
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Samstag
ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Ottnang
keine Vorgaben
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Vorheriges Thema
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Nächstes Thema
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Webseite besuchen zu können, oder klicken Sie auf „Cookie-Einstellungen“, um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Unsere Website nutzt sogenannte Funktions-Cookies. Bei der Verwendung des auf unserer Website zur Verfügung stehenden „Merkzettels“ werden das/die gemerkten Projekte in Kombination mit der IP-Adresse Ihres Computers zwischengespeichert.
Analyse-Cookies helfen Website-Besuchern zu verstehen, wie Besucher mit Website interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.