Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Bad Aussee
Verordnung
Rasenmähen
gilt nicht für:
Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, sowie die Arbeiten in gewerblichen Gärtnereien
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag) (in der Zeit zwischen 15. Mai und 15. September)
8 bis 12 Uhr
14 bis 20 Uhr
Bad Hofgastein
Verordnung
Inbetriebnahme von lärmenden Baumaschinen oder sonstigen Geräten und die Durchführung von Arbeiten, soweit dadurch störender Lärm verursacht wird, insbesondere die Benützung von Motorrasenmähern mit Explosionsmotoren
zusätzlich:
Benützung von Kreissägen und Kettensägen mit Explosionsmotoren, das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren oder sonstige lärmende Tätigkeiten
verboten:
Montag bis Freitag
13 bis 15 Uhr
20 bis 8 Uhr
Samstag
ab 13 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Bad Vigaun
keine Vorgaben
Berndorf bei Salzburg
Empfehlung
Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, und Freizeitgeräten
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13:30 Uhr
20 bis 7 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Bramberg am Wildkogel
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
9 bis 12 Uhr
14 bis 20 Uhr
Sonn- und Feiertag
10 bis 12 Uhr
Bruck an der Großglocknerstraße
Verordnung
Betrieb von lärmverursachenden Maschinen wie Rasenmäher, Laubbläser, Kreissägen, Motorsägen udgl.
gilt nicht für:
Land- und Forstwirtschaft, Durchführung des Winterdienstes (kommunal und privat), bei unerlässlichen Reparaturarbeiten
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13 Uhr
20 bis 7 Uhr
erlaubt:
Sonn- und Feiertag
10 bis 12 Uhr
Letzte Aktualisierung: 22.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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