Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Deutsch-Wagram
keine Vorgaben
Dietmanns
Empfehlung
lärmende Tätigkeiten
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Dobersberg
keine Vorgaben
Drasenhofen
keine Vorgaben
Droß
keine Vorgaben
Drosendorf-Zissersdorf
keine Vorgaben
Drösing
keine Vorgaben
Dürnkrut
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
Montag bis Freitag
6 bis 20 Uhr
Samstag
6 bis 18 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Dürnstein
Verordnung
Inbetriebnahme von lärmenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte im verbauten Gebiet der Gemeinde und in einem 100 Meter breiten, außerhalb davon liegenden Streifen
verboten:
1. Mai bis 31. Oktober
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
20 bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertag
0 bis 8 Uhr
12 bis 24 Uhr
1. November bis 30. April
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 13 Uhr
20 bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertag
0 bis 8 Uhr
12 bis 14 Uhr
18 bis 24 Uhr
Letzte Aktualisierung: 21.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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