Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Letzte Aktualisierung
Maria Lankowitz
keine Vorgaben
Mariazell
keine Verordnung
Markt Hartmannsdorf
Empfehlung
Rasenmähen, sowie die Verwendung anderer lärmerzeugender Gartengeräte wie z.B. Häckseln, Sägen, Laubsaugern, Heckenscheiden, etc.
erlaubt:
Montag bis Freitag
8 bis 20 Uhr
Samstag
8 bis 15 Uhr
1. Oktober 2019
Mautern in Steiermark
Verordnung
lärmverursachende Arbeiten wie der Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Motorsägen usw.
gilt nicht für:
land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Firmen, die Grünlandpflege durchführen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
14 bis 19 Uhr
Miesenbach bei Birkfeld
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Mitterberg – Sankt Martin
Verordnung
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern
erlaubt:
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
14 bis 20 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
14 bis 18 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. Oktober 2019
Mooskirchen
keine Vorgaben
Mortantsch
Empfehlung
Rasenmähen und lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
empfohlen:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
13:30 bis 20 Uhr
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
29. April 2019
Murau
Verordnung
lärmerzeugende Gartenarbeiten und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden und Ähnliches
gilt nicht für:
land- und forstwirtschaftliche Betriebe
verboten:
Montag bis Freitag
ab 20 Uhr
Samstag
ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. Oktober 2019
Mureck
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags
8 bis 12 Uhr
14 bis 19 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
15 bis 19 Uhr
6. September 2022
Mürzzuschlag
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
Samstag
ab 14 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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