Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Letzte Aktualisierung
Ritzing
keine Vorgaben
Rotenturm an der Pinka
Verordnung
Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen
gilt nicht für:Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
22 bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
21. Juni 2021
Rudersdorf
Verordnung
Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen
verboten:
Montag bis Freitag
0 bis 6 Uhr
22 bis 24 Uhr
Samstag
0 bis 6 Uhr
15 bis 24 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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