Gemeinde
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Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
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Art der Tätigkeit
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Zeiten
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Kals am Großglockner
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keine Vorgaben
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Karres
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keine Vorgaben
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Karrösten |
keine Vorgaben |
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Kartitsch
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keine Vorgaben
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Kaunertal
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keine Vorgaben
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Kauns
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keine Vorgaben
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Kirchberg in Tirol
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Verordnung
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lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Benützung von Motorsägen, Kreissägen, Laubsaugern, Schleifscheiben, Trennscheiben, das Klopfen von Teppichen, Matratzen, Decken sowie Hämmern, Sägen, Bohren, Zerkleinern von Brennmaterialien)
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- Sonn- und Feiertage
- außerdem: in unmittelbarer Nachbarschaft von
- Schulen und Kindergärten während der Unterrichtszeit
- Kirchen während der Gottesdienste bzw. während Beerdigungen
- Plätzen während genehmigter Veranstaltungen
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Kirchbichl
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Empfehlung
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lärmerzeugende Haus- und Gartenarbeiten
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zu unterlassen:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 20 bis 8 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Kirchdorf in Tirol
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Verordnung
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Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten,
insbesondere Benützung von mit Verbrennungs- oder Elektromotoren betriebenen Gartengeräten wie Rasenmäher (z.B. Benzinrasenmäher)
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 20 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Kolsass
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keine Vorgaben
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Kössen
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Empfehlung
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Rasenmähen und sonstige lärmerregende Tätigkeiten
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zu unterlassen:
- täglich
- 12 bis 14 Uhr
- 20 bis 6 Uhr
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Kramsach
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Verordnung
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Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von mit Verbrennungs- oder Elektromotoren betriebenen Garten- und Arbeitsgeräten wie Rasenmäher, Motorsensen, Motorsägen, Kreissägen, Schleifscheiben udgl.
Lärmerregende Arbeiten sind außerdem in einem Umkreis von 50 Metern von Schulen während der Unterrichtszeit, von Kirchen während der Gottesdienste, von Plätzen während Versammlungen und von Friedhöfen während Beerdigungen untersagt.
ausgenommen:
Winterdiensttätigkeiten, die zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich sind
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12:30 bis 14 Uhr
- 20 bis 8 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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Kufstein
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Verordnung
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Verwendung bzw. Betrieb von lärmerregenden motorbetriebenen Garten- und Arbeitsgeräten wie Rasenmäher usw.
ausgenommen:
Eine Störung benachbarter Personen ist – insbesondere aufgrund örtlicher Gegebenheiten – ausgeschlossen
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verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 20 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
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