Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Zeillern
keine Vorgaben
Zeiselmauer-Wolfpassing
Verordnung
Rasenmähen mit durch Verbrennungs- und Elektromotoren betriebenen Geräten, Holzschneiden mit Kreis- oder Kettensägen und jede sonstige mit vergleichbarem Lärm verbundene Tätigkeit
verboten:
Montag bis Freitag
20 bis 7 Uhr
Samstag
bis 7 Uhr
12 bis 13 Uhr
ab 18 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Zelking-Matzleinsdorf
keine Vorgaben
Zellerndorf
keine Vorgaben
Ziersdorf
keine Vorgaben
Zistersdorf
Verordnung
Benützen von Rasenmäher, die mit der Hand oder mit geräuscharmen Elektromotor betrieben werden
erlaubt:
täglich
7 bis 20 Uhr
Verordnung
Benützen von motorbetriebenen Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungsmotor, sowie benützen von anderen motorbetriebenen Maschinen und Geräten
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
7 bis 20 Uhr
Sonn- und Feiertag
10 bis 12 Uhr
Verordnung
sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
7 bis 20 Uhr
Zwentendorf an der Donau
Verordnung
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege
verboten:
Montag bis Freitag
20 bis 6 Uhr
Samstag
ab 17 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Zwettl
keine Vorgaben
Zwölfaxing
Verordnung
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Holzschneiden mit Motorsägen
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
19 bis 7 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Benützung von Rasenmähern mit Elektromotoren
verboten:
Sonn- und Feiertag
7 bis 9 Uhr
12 bis 15 Uhr
Letzte Aktualisierung: 21.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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