Viele Entscheidungen und Überlegungen müssen schon vor dem Beginn eines Studiums getroffen werden, etwa die richtige Wahl von Studium und Studienort.
Ein Überblick über die aktuell angebotenen Studienrichtungen sowie zahlreiche Weiterbildungsangebote bzw. Universitätslehrgänge finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Als nächster Schritt ist die Zulassung zu den jeweiligen Studien zu beachten.
Für Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ihr Studium (teilweise) in einem EU-Mitgliedstaat absolvieren möchten, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung, d.h. dass die gewählte Einrichtung sie zu den gleichen Bedingungen wie die jeweiligen Staatsangehörigen aufnehmen muss. Wird an Inländerinnen/Inländer eine Beihilfe zum Ausgleich des Studienbeitrags gewährt, so steht ihnen diese unter den gleichen Umständen ebenfalls zu.
Nähere Informationen zu Studieren in der EU finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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