Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Langen bei Bregenz
keine Vorgaben
Laterns
keine Vorgaben
Lauterach
Empfehlung
Rasenmähen (inkl. Rasenmäher-Roboter), Sägen, Flexen, Hochdruckreinigen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten
erlaubt:
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
13 bis 19 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
13 bis 18 Uhr
Lech am Arlberg
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
13 bis 20 Uhr
Lingenau
keine Vorgaben
Lochau
Verordnung
Rasenmähen und Heckenschneiden mit motorbetriebenen Geräten sowie die Verwendung und Inbetriebnahme sonstiger lärmverursachender Geräte, auch Rundfunk- und Fernsehgeräte
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr
14 bis 20 Uhr
Lorüns
keine Vorgaben
Ludesch
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 12 Uhr
13:30 bis 20 Uhr
Samstag
7 bis 12 Uhr
13:30 bis 18 Uhr
Lustenau
Empfehlung
Rasenmähen oder andere laute Arbeiten
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
ab 20 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Letzte Aktualisierung: 05.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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