Es wird zwischen folgenden Abhängigkeiten unterschieden:
Seelische (psychische) Abhängigkeit
Die psychische Abhängigkeit zeigt sich in dem ständigen Verlangen nach einer psychoaktiven Substanz und dem Bedürfnis, diese wiederholt einzunehmen oder nach einer Handlung und dem Bedürfnis diese laufend auszuführen, um das Wohlbefinden herzustellen. Die/der Abhängige hat das Gefühl, ohne diese Substanz oder diese Handlung das Alltagsleben nicht mehr bewältigen zu können und stellt all ihre/seine anderen Bedürfnisse und Interessen in den Hintergrund.
Körperliche (physische) Abhängigkeit
Der Körper gewöhnt sich durch wiederholte Einnahme an die psychoaktive Substanz, deren Wirkung nur vorübergehend ist (Toleranzentwicklung). Um weiterhin denselben gewünschten Bewusstseinszustand herstellen zu können, muss die Menge der eingenommenen Substanz meist laufend erhöht werden (Dosissteigerung). In Folge können bei einigen psychoaktiven Stoffen Entzugserscheinungen auftreten, wenn sie nicht eingenommen werden. Entzugserscheinungen können sich in Form von Unruhe, Gereiztheit, Schwitzen, Übelkeit, Zittern, Schlafstörungen, Schmerzen etc. äußern.
Soziale Abhängigkeit
Die soziale Abhängigkeit wird häufig nicht eigens erwähnt, sondern mit der psychischen Abhängigkeit gleichgesetzt. Beide Abhängigkeitsformen sind auch sehr eng verknüpft und ihre Grenzen verschwimmen. Die soziale Abhängigkeit entsteht über die soziale Umgebung und die damit verbundene Aus- und Abgrenzung, die mit dem Konsum der Substanz oder dem abhängigmachenden Verhalten einhergeht. Dies spielt sowohl für den Konsum von "legalen" psychoaktiven Substanzen (Beispiel: Alkohol durch Trinkrituale) als auch bei "illegalen" psychoaktiven Substanzen (Beispiel: der Status innerhalb der "Szene") eine große Rolle.
Letzte Aktualisierung: 08.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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