Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Faistenau
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
am frühen Morgen
mittags
abends
Flachau
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
Mittagszeit
Abendzeit
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Fuschl am See
Verordnung
lärmende Tätigkeiten während der Hauptsaison vom 15. Mai bis 15. September
verboten:
Montag bis Freitag
12 bis 13 Uhr
20 bis 8 Uhr
Samstag
ab 20 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Letzte Aktualisierung: 26.09.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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