Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Raab
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Samstag
ab Mittag
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Rainbach im Mühlkreis
Verordnung
Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Rechberg
keine Vorgaben
Redleiten
keine Vorgaben
Redlham
keine Vorgaben
Regau
keine Vorgaben
Reichenthal
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
Samstag
ab Mittag
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Reichraming
Empfehlung
Rasenmähen
erlaubt:
Montag bis Freitag
8 bis 19 Uhr
Samstag
8 bis 17 Uhr
zu unterlassen:
Sonn- und Feiertag
nach Möglichkeit jegliche Lärmbelästigung unterlassen
Ried im Innkreis
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
Montag bis Freitag
6:30 bis 20:30 Uhr
Samstag
9 bis 12 Uhr
14 bis 19:30 Uhr
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Ried im Traunkreis
keine Vorgaben
Riedau
Verordnung
Betrieb von Modellflugkörper, Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
verboten:
Samstag
ab 16 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Rohr im Kremstal
keine Vorgaben
Rohrbach-Berg
Empfehlung
lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
gestattet:
werktags (Montag bis Samstag)
9 bis 19 Uhr
Roitham
Empfehlung
lärmerregende Tätigkeiten wie Rasenmähen, Hämmern, Bohren etc.
zu unterlassen:
Montag bis Freitag
20 bis 7 Uhr
Samstag
ab 15 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Roßbach
keine Vorgaben
Roßleithen
keine Vorgaben
Rosenau am Hengstpaß
Empfehlung
Rasenmähen
zu unterlassen:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 14 Uhr
ab 19:30 Uhr
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Rüstorf
keine Vorgaben
Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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